Beratung und Vertretung u.a. unserer Partner-Autohäuser in arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von Einstellung bis Beendigung, Begleitung von Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und betriebsbedingten Maßnahmen, Betreuung arbeitsrechtlicher Mandate mit spezifischem Branchenbezug zur Automobilwirtschaft (z.B. Autohäuser, Werkstattketten, Flottenanbieter) * Übergreifende Betreuung von bestehenden Mandaten aus dem automobilen Bereich, Enge Zusammenarbeit mit internen Fachabteilungen und Kolleg:innen - Fokus auf den automotiven Sektor, in beiden Rechtsgebieten mit direktem Praxisbezug zur Automobilbranche.
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