Berufserfahrung und gute Kenntnisse in den handwerklichen Gewerken Elektrotechnik, Heizung, Lüftung, Sanitär hinsichtlich gesetzlicher Vorschriften, Normen und anerkannter Regeln der Technik im Zusammenhang mit Wartung, Prüfung, Reparatur sowie Brand- und Arbeitsschutz (auch solcher Anlagen wie z. B. Aufzüge, kraftbetriebene Türen, Dampfkessel)
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