• Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz §6 • Unterstützung und Beratung der und zu den Themen Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz, u.a. Personalschulung zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit • Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mehrjähriger Berufserfahrung • Begleitung und Absprache bei sicherheitstechnischen Abnahmen von Maschinen und Anlagen(Maschinensicherheit, gesetzliche Prüfungen, CE-Konformität) • Verantwortlich für die Durchsetzung und Einhaltung der Arbeits-, Brand- und Umweltschutzbestimmungen. Die Übernahme von weiteren Arbeitsaufgaben, insbesondere aus den Bereichen Notfallmanagement und ESG-Management, sind möglich.
mehr