Ganzheitliche, serviceorientierte und inklusive Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern sowie Pflegeeltern in erzieherischen Fragestellungen, gemeinsame Entwicklung von Lösungsansätzen im Dialog und Vermittlung angemessener Hilfen, * Rechtskenntnisse in den angrenzenden Rechtsgebieten (SGB II, SGB IX, SGB XII) und umfangreiche Kenntnisse zur Erziehung und Entwicklung von jungen Menschen sind von Vorteil. * Sie verfügen über die Bereitschaft Hintergrund- und Rufbereitschaftsdienste zu übernehmen, die Bereitschaft zur Qualitätsentwicklung und –sicherung sowie über die Bereitschaft zur Mitarbeit an Arbeitskreisen und Netzwerktreffen.
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