erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten verwaltungsnahen Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren (z. B. Verwaltungsfachangestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Kaufmann/-frau für Büromanagement) bzw. Abschluss der Laufbahnprüfung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten verwaltungsnahen Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren (z. B. Verwaltungsfachangestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Kaufmann/-frau für Büromanagement) bzw. Abschluss der Laufbahnprüfung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst