Professur der BesGr. W 3 (m/w/d) für Bildende Kunst im Studiengang Kunstpädagogik
Professur der BesGr. W 3 (m/w/d) für Bildende Kunst im Studiengang Kunstpädagogik
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Nürnberg
Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit setzt bei Bewerber*innen (m/w/d), die noch nicht mindestens drei Jahre hauptberuflich nach Maßgabe des Art. 53 Abs. 4 an einer Hochschule tätig waren, eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit als Professor*in im Beamtenverhältnis auf Probe voraus (Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayHIG).
Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit setzt bei Bewerber*innen (m/w/d), die noch nicht mindestens drei Jahre hauptberuflich nach Maßgabe des Art. 53 Abs. 4 an einer Hochschule tätig waren, eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit als Professor*in im Beamtenverhältnis auf Probe voraus (Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayHIG).
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