Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Du bereitest Banken auf Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG vor, begleitest sie während der Prüfung und unterstützt sie im Nachgang bei einer zielgerichteten Mängelbereinigung
Du bereitest Banken auf Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG vor, begleitest sie während der Prüfung und unterstützt sie im Nachgang bei einer zielgerichteten Mängelbereinigung
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden * Dresden * Befristeter Vertrag * Teilzeit, Vollzeit - Sei einer der ersten Bewerber - Ihre Aufgaben - Gestalten Sie Behandlungsverläufe aktiv mit: Im Case Management steuern Sie Prozesse transparent, patientenorientiert und bereichsübergreifend – mit klarem Blick für Qualität und Ressourceneffizienz. * Ganzheitliche klinische Prozesssteuerung: Koordination und Monitoring des gesamten Behandlungsverlaufs – von der ressourcenorientierten Aufnahme- und Belegungsplanung bis zur Verweildauer- und Erlössicherung * Strukturiertes Assessment & Behandlungsplanung: Verantwortung für ein zielgerichtetes pflegerisches, medizinisches und psychosoziales Assessment inklusive Diagnostik, Dokumentation im KIS und sektorenübergreifender Bedarfserhebung * Interdisziplinäres Schnittstellenmanagement: Initiierung und Moderation von Fallbesprechungen sowie ...
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden * Dresden * Befristeter Vertrag * Teilzeit, Vollzeit - Sei einer der ersten Bewerber - Ihre Aufgaben - Gestalten Sie Behandlungsverläufe aktiv mit: Im Case Management steuern Sie Prozesse transparent, patientenorientiert und bereichsübergreifend – mit klarem Blick für Qualität und Ressourceneffizienz. * Ganzheitliche klinische Prozesssteuerung: Koordination und Monitoring des gesamten Behandlungsverlaufs – von der ressourcenorientierten Aufnahme- und Belegungsplanung bis zur Verweildauer- und Erlössicherung * Strukturiertes Assessment & Behandlungsplanung: Verantwortung für ein zielgerichtetes pflegerisches, medizinisches und psychosoziales Assessment inklusive Diagnostik, Dokumentation im KIS und sektorenübergreifender Bedarfserhebung * Interdisziplinäres Schnittstellenmanagement: Initiierung und Moderation von Fallbesprechungen sowie ...
Die Einstellungsvoraussetzung für ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Die Einstellungsvoraussetzung für ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
der Durchführung der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (§ 55 Abs. 2 SGB IX) im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX
der Durchführung der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (§ 55 Abs. 2 SGB IX) im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Frankfurt (Oder)
Teilweise Home-Office
Schnelle Bewerbung
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 (Bewerber [m/w/d], die zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg gestanden haben, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden) oder 3 TzBfG.
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 (Bewerber [m/w/d], die zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg gestanden haben, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden) oder 3 TzBfG.
Du verfügst über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften bzw. den Status als Pharmareferent nach § 75 AMG, Abs.1 oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als BTA, CTA, MTA oder PTA
Du verfügst über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften bzw. den Status als Pharmareferent nach § 75 AMG, Abs.1 oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als BTA, CTA, MTA oder PTA
Doppelte Spesenregelung: Wir zahlen täglich doppelte Verpflegungspauschalen – davon ein Teil steuerfrei, der andere pauschal mit 25 % vom Arbeitgeber versteuert (§ 40 Abs. 2 EStG).
Doppelte Spesenregelung: Wir zahlen täglich doppelte Verpflegungspauschalen – davon ein Teil steuerfrei, der andere pauschal mit 25 % vom Arbeitgeber versteuert (§ 40 Abs. 2 EStG).
Sicherheit und Gesundheit stehen bei uns an erster Stelle, daher ist eine Impfung gegen Masern (Geburtsjahr nach 1970) und eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) eine Voraussetzung für Deine Tätigkeit bei uns.
Sicherheit und Gesundheit stehen bei uns an erster Stelle, daher ist eine Impfung gegen Masern (Geburtsjahr nach 1970) und eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) eine Voraussetzung für Deine Tätigkeit bei uns.
Sicherheit und Gesundheit stehen bei uns an erster Stelle, daher ist eine Impfung gegen Masern (Geburtsjahr nach 1970) und eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) eine Voraussetzung für Deine Tätigkeit bei uns.
Sicherheit und Gesundheit stehen bei uns an erster Stelle, daher ist eine Impfung gegen Masern (Geburtsjahr nach 1970) und eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) eine Voraussetzung für Deine Tätigkeit bei uns.
Ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz ist zwingend erforderlich (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind).
Ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz ist zwingend erforderlich (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind).