Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Frankfurt (Oder)
Teilweise Home-Office
Schnelle Bewerbung
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 (Bewerber [m/w/d], die zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg gestanden haben, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden) oder 3 TzBfG.
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 (Bewerber [m/w/d], die zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg gestanden haben, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden) oder 3 TzBfG.
Die Voraussetzungen, als verantwortliche Person im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) berufen zu werden oder Sie können dies zeitnah nachholen
Die Voraussetzungen, als verantwortliche Person im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) berufen zu werden oder Sie können dies zeitnah nachholen
* Giesbert Rühlemann -Heizung/Sanitär - * Potsdam * Feste Anstellung * Vollzeit Sei einer der ersten Bewerber Für Giesbert Rühlemann Gas-Wasserinstallation wird zur sofortigen Einstellung ein/e Sachbearbeiter/in m/w/d mit technischem Hintergrund für die Kundenbetreuung Einsatzgebiet Potsdam und Umgebung gesucht. Gerne auch eine/n Anlagenmechaniker/in m/w/d der sein neues Tätigkeitsfeld ins Büro verlegen will. - kaufmännische Kundenbetreuung, Kalkulationen - Angebote erstellen - Rechnungslegung Ihr Profil Voraussetzungen:Sie sollten im Besitz eines Führerschein sein Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Kundenorientierung Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Haustechnik, Brandschutz, Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung Erweiterte Kenntnisse: Badplanung, Kundendienst
* Giesbert Rühlemann -Heizung/Sanitär - * Potsdam * Feste Anstellung * Vollzeit Sei einer der ersten Bewerber Für Giesbert Rühlemann Gas-Wasserinstallation wird zur sofortigen Einstellung ein/e Sachbearbeiter/in m/w/d mit technischem Hintergrund für die Kundenbetreuung Einsatzgebiet Potsdam und Umgebung gesucht. Gerne auch eine/n Anlagenmechaniker/in m/w/d der sein neues Tätigkeitsfeld ins Büro verlegen will. - kaufmännische Kundenbetreuung, Kalkulationen - Angebote erstellen - Rechnungslegung Ihr Profil Voraussetzungen:Sie sollten im Besitz eines Führerschein sein Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Kundenorientierung Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Haustechnik, Brandschutz, Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung Erweiterte Kenntnisse: Badplanung, Kundendienst
Gemäß § 20a Abs. 1 – Infektionsschutzgesetz müssen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen beschäftigte Personen ab dem 15. März 2022 entweder gegen COVID19 geimpft oder genesen sein.
Gemäß § 20a Abs. 1 – Infektionsschutzgesetz müssen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen beschäftigte Personen ab dem 15. März 2022 entweder gegen COVID19 geimpft oder genesen sein.
Bitte beachten Sie: Vor Aufnahme der Tätigkeit ist gemäß § 23a i. V. m. § 20 Abs. 9 IfSG ein Nachweis über den Masernimpfschutz bzw. eine Immunität erforderlich.
Bitte beachten Sie: Vor Aufnahme der Tätigkeit ist gemäß § 23a i. V. m. § 20 Abs. 9 IfSG ein Nachweis über den Masernimpfschutz bzw. eine Immunität erforderlich.
Bitte beachten Sie: Vor Aufnahme der Tätigkeit ist gemäß § 23a i. V. m. § 20 Abs. 9 IfSG ein Nachweis über den Masernimpfschutz bzw. eine Immunität erforderlich.
Bitte beachten Sie: Vor Aufnahme der Tätigkeit ist gemäß § 23a i. V. m. § 20 Abs. 9 IfSG ein Nachweis über den Masernimpfschutz bzw. eine Immunität erforderlich.
Du bereitest Banken auf Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG vor, begleitest sie während der Prüfung und unterstützt sie im Nachgang bei einer zielgerichteten Mängelbereinigung
Du bereitest Banken auf Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG vor, begleitest sie während der Prüfung und unterstützt sie im Nachgang bei einer zielgerichteten Mängelbereinigung
Du verfügst über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften bzw. den Status als Pharmareferent nach § 75 AMG, Abs.1 oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als BTA, CTA, MTA oder PTA
Du verfügst über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften bzw. den Status als Pharmareferent nach § 75 AMG, Abs.1 oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als BTA, CTA, MTA oder PTA
Doppelte Spesenregelung: Wir zahlen täglich doppelte Verpflegungspauschalen – davon ein Teil steuerfrei, der andere pauschal mit 25 % vom Arbeitgeber versteuert (§ 40 Abs. 2 EStG).
Doppelte Spesenregelung: Wir zahlen täglich doppelte Verpflegungspauschalen – davon ein Teil steuerfrei, der andere pauschal mit 25 % vom Arbeitgeber versteuert (§ 40 Abs. 2 EStG).
Ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz ist zwingend erforderlich (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind).
Ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz ist zwingend erforderlich (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind).
ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).