Abgeschlossene Laufbahnausbildung des gehobenen Dienstes der allgemeinen Verwaltung (abgeschlossenes Studium zum*zur Diplom-Verwaltungswirt*in bzw. Bachelor of Arts – Public Administration) oder abgeschlossenes verwaltungs-, wirtschafts-, rechtswissenschaftliches oder betriebswirtschaftliches Hochschulstudium (FH-Diplom/Bachelor) bzw. eine vergleichbare, einschlägige Studienfachrichtung oder abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich (Verwaltungswirt*in, Verwaltungsfachangestellte*r) bzw. eine vergleichbare abgeschlossene kaufmännische oder juristische Ausbildung in Verbindung mit nachweisbarer mehrjähriger, einschlägiger Berufserfahrung (Es können sich jedoch auch Personen mit abgeschlossener Ausbildung im Verwaltungsbereich (Verwaltungswirt*in, Verwaltungsfachangestellte*r) ohne nachweisbare mehrjährige, einschlägige ...
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