das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Lehrveranstaltungen eines der Module Rechtswissenschaftliche Grundlagen I (Einführung in das Recht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Beamtenrecht) oder Rechtswissenschaftliche Grundlagen II (Staats- und Europarecht, Extremismusprävention, Privatrecht), * nach entsprechender Einarbeitung das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Lehrveranstaltungen eines der Studienbereiche Allgemeines Steuerrecht, Allgemeines Zollrecht, Besonderes Zollrecht, Recht der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung oder Verbrauchsteuerrecht, Bei Bedarf soll auch die Durchführung von Veranstaltungen zu verwandten Themenbereichen und Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden.
mehr