Homeoffice möglich, Teilzeit, Vollzeit - Vollzeit, Teilzeit / E 9b TV-L - Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 (Bewerber [m/w/d], die zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg gestanden haben, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden) oder Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz. * eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit, Teilzeit, mobile Arbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten), Eltern-Kind-Zimmer
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