Berufserfahrung in der Personalbetreuung sowie Kenntnisse im Arbeitsrecht (u. a. TzBfG, BEEG, MuSchG) werden zwingend vorausgesetzt; Kenntnisse im Tarifrecht sind von Vorteil * Eigenverantwortliche Betreuung der Personalangelegenheiten eines definierten Beschäftigtenkreises einschließlich Beratung der Vorgesetzten, in allen tarif- und personalrechtlichen Fragen (berufsgruppenübergreifend) * Tarif- und gesetzeskonforme Bearbeitung und Umsetzung von Personaleinzelmaßnahmen, z.B. Personaleinstellungen, Weiterbeschäftigungen, entgeltrelevante Änderungen und Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses einschließlich der Erstellung von unterschriftsreifen Verträgen und Festsetzung des Entgelts * Attraktive Vergütung: Tarifvertrag & regelmäßige Tariferhöhung, Betriebliche Altersvorsorge (VBL), Jahressonderzahlungen (TV UK, TV-L), Attraktiver ÖPNV-Zuschuss & Mitarbeiterrabatte
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