Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. * über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und sich in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf (z. B. Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau) mindestens drei Jahre bewährt haben, * gesundheitliche Eignung für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes mitbringen (schwerbehinderte Menschen müssen das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Belastbarkeit besitzen),
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