Eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte: Erzieher:in oder Heilpädagog:in oder Heilerziehungspfleger:in oder Absolvent:in von Studiengängen mit inhaltlichem Gegenstand der Kindheitspädagogik und der sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung / Absolvent:in von Diplom-, Bachelor-und Master-Studiengängen der Erziehungswissenschaften, der Heilpädagogik, der Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik der Fachrichtung Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik sowie Sozialpädagogik mit Nachweis von sechsmonatiger Praxiserfahrung in einer Kita o. Kindertagesbetreuung / Personen mit abgeschossenem logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung sowie Absolvent*innen der Studiengänge ...
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