Das Ordnungsamt mit seinen 54 Mitarbeitenden ist zuständig für das Allgemeine Ordnungsrecht, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Einsatzleitstelle und Einsatzleitplanung, Gewerbe, Jagd- und Waffenrecht, landwirtschaftliche Angelegenheiten und Ausländer- und Asylangelegenheiten. * Sie prüfen auf Grundlage von Rechtsvorschriften, ob Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse abzulehnen sind. * Ebenfalls prüfen Sie, ob der Verlust des Freizügigkeitsrechts bei EU-Bürgern vorliegt. Sie haben sich daher bereits ein sicheres tiefergehendes Rechtsverständnis angeeignet und sind in der Lage, auch die aktuelle Rechtsprechung in Ihre Entscheidungen einzubeziehen.
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