Sie werden praxisgerecht auf Ihre Funktion vorbereitet und zur verantwortungsbewussten Persönlichkeit im Aufsichtsdienst qualifiziert, die über die grundlegenden Kenntnisse im Aufgabenfeld Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Verwaltungsrecht verfügt. * Studienabschluss (FH, Bachelor) im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, insbesondere der Fach-richtungen Maschinenbau, Elektro- und Energiesysteme, Mathematik, Informatik, Physik und Informationstechnik, Bauingenieurswesen, Umwelt- und Verfahrenstechnik sowie Wirtschaft und Recht
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