Als oberstes Ziel gilt hier der Ausbau und die vermehrte Nutzung von Photovoltaik und Windkraft. * Sie verantworten die Entwicklung und Planung von Wind- und Photovoltaikanlagen bis zur Baureife, unter Berücksichtigung allgemeiner und lokaler planungsrechtlicher Kriterien * Technisches Grundverständnis für / Grundkenntnisse in Photovoltaik- und Windenergie insb. relevanter Gesetze und Verordnungen (BauGB, EEG, EnWG, BImSchG, BNatSchG, ROG, LBO) von Vorteil
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