Abgeschlossene technische Berufsausbildung, anerkannt durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) oder Nachweis eines erfolgreich abgeschlossen Hochschulstudium im Ingenieurwissenschaftlichen Bereich (Maschinenbau / Elektrotechnik oder artverwandt) einer deutschen Hochschule oder anerkannte ausländische Hochschulabschlüsse (BA, B. Sc., MA, M. Sc., Dipl.-Ing.) - Zusätzlich, eine abgeschlossene Qualifikation als Industriemeister, Handwerksmeister oder Staatlich Geprüfter/Anerkannter Techniker oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
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