Der:Die Kanzler:in ist Beauftragt:e für den Haushalt sowie Dienstvorgesetzte:r des wissenschaftsunterstützenden Personals der Hochschule. Gewählt werden kann, wer eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder eine entsprechende Qualifikation besitzt und aufgrund einer in der Regel mindestens fünfjährigen beruflichen Tätigkeit in verantwortlicher Stellung mit Personalverantwortung, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, der Hochschulleitung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass er oder sie den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
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