Abgeschlossenes Studium (Dipl. [FH]/ Bachelor) der Verwaltungswissenschaften, Öffentlichen Verwaltung, Public Management, Bauingenieurwesen, Geografie oder in einer Fachrichtung mit vergleichbaren Inhalten oder ähnliche bzw. durch berufliche Erfahrung erworbene, gleichwertige Eignung * Kenntnisse im Straßenrecht, bestenfalls Erfahrungen im Bereich der technischen Verwaltung * Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen, wie zum Beispiel Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Telekommunikationsgesetz (TKG), BauGB und zugehöriger Normen
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