eigenständige Durchführung diagnostischer Verfahren wie Visusbestimmungen, Gesichtsfeldmessungen, Hörmessungen, EKG, Lungenfunktionstests, Blutentnahmen und Impfungen * sicherer Umgang mit diagnostischen Verfahren wie Visusbestimmungen, Gesichtsfeldmessungen, Hörmessungen, EKG, Lungenfunktionstests, Blutentnahmen und Impfungen Einstellungsvoraussetzung: vor Aufnahme der Tätigkeit – Nachweis der Masernimmunität / Masernschutzimpfung für nach 1970 Geborene.
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