Die Stelleninhaberin unterstützt die Bezugspflegekraft bei der fachgerechten und kundenorientierten Pflege und Betreuung der Klienten. Die Einsatzmöglichkeit der Pflegehilfskraft mit Ausbildung liegt generell in den grundpflegerischen, pflegebegleitenden und betreuenden Tätigkeiten. Durchführung der Pflege, Versorgung und Betreuung der Klienten gemäß Pflegeplanung und Vorgaben (Leitbild und Politik, Konzepte, Dienstleistungsprofil, Dienstplanung, Leistungsnachweis) Mitarbeit bei der kontinuierlichen Erhebung und Feststellung des Pflege- und Betreuungsbedarfs, der individuellen Pflegesituation Mitwirkung bei der Planung und Evaluation der Pflegeprozesse Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit anderen an der Pflege Beteiligten zur Entwicklung multidisziplinärer und berufsübergreifender Lösungen; diese sind bspw. Angehörige, Betreuer, Bezugspersonen, behandelnde ...
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