Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten zusammen mit den Fachämtern, führen eigenverantwortlich Gerichtsverfahren und vertreten die Stadt vor den Amts-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten * Schwerpunkte der abzudeckenden Rechtsbereiche: allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, einschließlich Kommunalverfassungsrecht, öffentliches Baurecht, Zivilrecht mit VOB, Vergaberecht, kommunales Haftungsrecht, Arbeitsrecht und Ausländerrecht
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