Sie sind zuständig für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen (u. a. Unterbringung von Eltern/Kind (§ 19 SGB VIII), Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII)) mit Einschätzung des Hilfebedarfes, der Erstellung des Sozialberichtes, der Erarbeitung des Hilfeplanes und der Zielentwicklung sowie Kontrolle des Hilfeverlaufes bis zum Abschluss der Hilfe. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter Hilfen zur Erziehung (w, m, d) * Ihre Hauptaufgabe besteht in der sozialpädagogischen Beratung zur gemeinsamen elterlichen Sorge, zur Förderung der Erziehung sowie zu Erziehungsfragen und zu erzieherischen Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Außerdem prüfen Sie den Einsatz eines Einzelvormundes und beraten zu möglichen Hilfen. * Sie übernehmen die Prüfung der Erziehungs- und häuslichen Bedingungen bei minderjährigen Müttern und beraten sie zu möglichen Hilfen
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