Ausbildung, Studium - Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über 3 Jahre. * Die Ausbildungsvergütung beträgt in unserer Kanzlei € 1.000,00 im ersten Ausbildungsjahr, € 1.100,00 im zweiten Ausbildungsjahr und € 1.200,00 im dritten Ausbildungsjahr. Wir bilden mit dem Ziel aus, die Auszubildende nach Ausbildungsende zu übernehmen. Aufgrund der hohen Verantwortung, die mit dem Beruf der/des Patentanwaltsfachangestellten verbunden ist, bieten wir nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ein höheres Gehalt, als es beispielsweise im Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten üblicherweise gezahlt wird. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zahlen wir Ihnen zusätzlich zur Ausbildungsvergütung einen Fahrtkostenzuschuss. * Neben der Ausbildung in unserer Kanzlei und in der Berufsschule fördern wir unsere Auszubildenden, indem wir ihnen zusätzlich die Teilnahme an Kursen externer ...
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