Sie beraten die Arbeitgeberin, insbesondere bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren, der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, der Gestaltung von Arbeitsplätzen, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung, der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
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