Die nachhaltige Planung, Sicherung und Bewirtschaftung dieser Anlagen gehören dabei u. a. zu den Aufgaben des Bereichs Grünplanung. * Sie setzen Objektplanungen nach § 39 HOAI, LP 1-9 bei Abwicklung von Neubau-, Modernisierungs-, Instandhaltungs- und Bauunterhaltungsaufgaben an Außenanlagen und Freiflächen (Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Abrechnung im Bereich öffentlicher Park- und Gartenanlagen, Kindertagesstätten, Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen) um. * Sie koordinieren die Planungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Kontext zu anderen städtischen Infrastrukturmaßnahmen. * Sie sind zuständige für die funktionelle, wirtschaftliche und technische Optimierung der Grünflächen und Außenanlagen. * Sie erarbeiten Stellungnahmen und Fachbei
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