Das dreijährige duale Studium besteht aus fachtheoretischen und berufspraktischen Abschnitten, die blockweise im Wechsel stattfinden. Die Theorie findet in einer (Fach‑)Hochschule für Finanzen des jeweils zugewiesenen Bundeslandes statt und besteht aus insgesamt 21 Monaten fachtheoretischer Ausbildung. Hierbei hast du im Klassenverband z. B. Fächer wie Allgemeines Abgabenrecht, Einkommen- und Umsatzsteuer, Politische Bildung und Buchführung. Den insgesamt 15-monatigen praktischen Teil absolvierst du in einem Finanzamt des gleichen Bundeslandes und lernst dort verschiedene Bereiche des Finanzamtes kennen. Hier lernst du, wie das erlernte Recht und die dazugehörigen Rechtsvorschriften in der Praxis angewendet werden. Dabei gehören beispielsweise das Bearbeiten von Anträgen und die Überprüfung von Steuererklärungen der verschiedenen Steuerarten zu deinen Aufgaben.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Bei Bestehen der Laufbahnprüfung hast du die Möglichkeit, übernommen zu werden. Dein Einsatz im BZSt ist in einer der Abteilungen Bundesbetriebsprüfung im Außendienst bzw. der Abteilungen Steuern oder der Zentralabteilung, vorrangig am Hauptdienstsitz in Bonn, geplant. Bei Übernahme wirst du zum/zur Beamten/in auf Probe als Steuerinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9 g) ernannt. Nach der beamtenrechtlichen Probezeit von drei Jahren hast du in der Laufbahn des gehobenen Dienstes (Besoldungsgruppen A 9g bis A 13g+Z) hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Bereits während der dreijährigen Probezeit lernst du verschiedene Bereiche des BZSt kennen.
Ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglicht dir, dich stetig weiterzuentwickeln. Außerdem bieten wir dir im Anschluss an dein Studium weitreichende „Homeoffice“-Möglichkeiten und eine flexible Arbeitszeitgestaltung.
Was du noch wissen solltest:
Für uns zählen deine Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede Person – unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung – willkommen.
Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus unterstützen wir die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und begrüßen ihre Bewerbung. Nach Maßgabe der in der Bundesfinanzverwaltung geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Du möchtest noch mehr über das duale Studium erfahren?
Damit du bald schon mehr über das duale Studium erfahren kannst, planen wir eine digitale Informationsveranstaltung. Hierbei erhältst du alle wichtigen Informationen rund um den theoretischen und praktischen Teil des Studiums, das Bewerbungsverfahren sowie deinen zukünftigen Einsatz im BZSt. Gerne beantworten wir auch alle weiteren Fragen von deiner Seite. Dabei sein werden ehemalige Studierende und das Team der Personalgewinnung.
Den Einwahllink findest du unter https://www.bzst.de/DiplomFinanzwirt#Infoveranstaltung. Dieser wird auch auf unseren Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Der nächste Termin für unsere digitale Informationsveranstaltung wird am 29. Januar 2026 ab 17 Uhr sein.
Wir freuen uns auf dich!