02. December 2024
Lesedauer: 8 Min.

Das Arbeitsverhältnis: Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag

Inhalt

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Was ist ein Werkvertrag?
  • Was ist ein Dienstvertrag? 
  • Unterschiede zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag
  • Vor- und Nachteile von Werkvertrag
  • Vor- und Nachteile von Dienstvertrag
  • Kündigungsregeln
  • Werkvertrag oder Dienstvertrag?
  • Häufig gestellte Fragen

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In der Arbeitswelt treffen HR-Mitarbeiter*innen und Personaler*innen regelmäßig auf verschiedene Vertragsformen, die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten einhergehen. Diese zu kennen, ist für Personalmitarbeitende essenziell.

Insbesondere der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag spielt eine bedeutende Rolle. Denn, während ein Werkvertrag darauf abzielt, dass ein bestimmtes Ergebnis erzielt wird, ist bei einem Dienstvertrag die eigentliche Leistung Gegenstand des Vertrags.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist der größte Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag? Bei einemWerkvertrag verpflichtet sich ein*e Auftragnehmer*in zur Erstellung eines Werkes bzw. eines Endproduktes. Bei einem Dienstvertrag stellen Auftragnehmende ihre Arbeitskraft zur Verfügung und müssen kein konkretes Endprodukt liefern.
  • Wo kommt welche Vertragsart häufig zur Anwendung? Werkverträge gibt es häufig im Bauwesen, im Handwerk, in der IT und in der Produktion. Dienstverträge sind häufig Verträge für Mitarbeitende im Arbeitsverhältnis, Berater*innenverträge, Behandlungsverträge und Mandatsverträge.
  • Was gilt für die Kündigung? Werkverträge können durch Auftraggebende jederzeit gekündigt werden (ggf. werden Zahlungen für bereits geleistete Arbeit oder Gewinnausfall fällig). Dienstverträge unterliegen festen Kündigungsfristen

Was ist ein Werkvertrag?

Illustration: Bewerbung von verschiedenen Berufsgruppen

Ein Werkvertrag ist per Definition und nach § 631 BGB eine Vereinbarung, bei der sich ein*e Auftragnehmer*in dazu verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu erstellen. Dafür wird er von der*dem Auftraggebenden entlohnt. Entscheidend ist, dass die*der Auftragnehmer*in ein definiertes, fertiges Werk beziehungsweise ein Endprodukt erstellt.

Ein Werkvertrag wird zum Beispiel für die Errichtung eines Bauwerks, die Anfertigung eines Gutachtens, eine Reparatur oder die Konzeption eines Softwareprogramm ausgestellt. 

Die Bemühung, dieses Werk herzustellen, genügt nicht, um einen Werkvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen – es muss faktisch vorliegen und von der*dem Auftraggeber*in abgenommen werden. Die*der Auftraggeber*in schuldet für die Erbringung des Werks dann den Werklohn.

Was ist ein Dienstvertrag? 

Illustration eines Mannes von hinten, der in einem Büro vor einem Computer arbeitet.

Bei einem Dienstvertrag ist im Unterschied zum Werkvertrag kein verpflichtendes Ergebnis vorgesehen. Geregelt ist der Dienstvertrag in § 611 BGB – er verlangt lediglich, dass eine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wird.

Das beste Beispiel für einen Dienstvertrag sind üblicherweise Anstellungsverträge, wie sie Arbeitnehmer*innen in Unternehmen und Betrieben ausgestellt werden.  

Im Rahmen dieser stellen Mitarbeiter*innen ihre Arbeitskraft zur Verfügung und stehen dabei nicht in der Verpflichtung, ein konkretes Erfolgsergebnis liefern zu müssen, um ihren Lohn zu erhalten. Weitere Beispiele für Dienstverträge sind: 

Was sind die größten Unterschiede zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag?

Der größte Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag ist die Art der geschuldeten Leistung: Geht es um ein konkretes Werk oder um die Bereitstellung von Arbeitskraft? Darüber hinaus gibt es weitere Unterschiede:

Werkvertrag

  • Haftung: Auftragnehmende haften für die Mangelfreiheit des Werkes.
  • Vergütung: Bezahlung erfolgt erst nach der Abnahme des Werkes.
  • Beendigung: Der Werkvertrag endet automatisch mit der Fertigstellung des Werkes.

Dienstvertrag

  • Haftung: keine Haftung für ein Ergebnis vorgesehen.
  • Vergütung: Bezahlung erfolgt in der Regel nach Erbringung der Arbeitszeit.
  • Beendigung: Ein Dienstvertrag unterliegt einer Kündigungsfrist.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag hat einige klare Vorteile: 

  • Eine ergebnisorientierte Vergütung, bei der Auftraggebende nur für das abgenommene Werk ohne Mängel bezahlen müssen. Auftragnehmer*innen haben dadurch insofern einen Vorteil, dass sie je schneller sie arbeiten, umso profitabler unterwegs sind.
  • Das Ziel ist klar formuliert, was Missverständnisse vermeiden kann.
  • Auftraggeber*innen können Werkverträge jederzeit kündigen – müssen in der Regel jedoch für bereits geleistete Arbeit oder entgangene Gewinne entschädigen.
  • Dadurch, dass Auftragnehmende dafür haften, dass ein Werk frei von Mängeln ist und sie in der Nacherfüllungspflicht stehen, bietet ein Werkvertrag für Auftraggebende große Sicherheit.

Info: Mängelansprüche spielen eine wichtige Rolle bei Abschluss eines Werkvertrags. In der Regel haben Auftraggebende zwei Jahre Zeit ihre Ansprüche geltend zu machen und eine Nachbesserung einzufordern, danach sind die Ansprüche verjährt. Bei Bauwerken verlängert sich diese Verjährungsfrist auf fünf Jahre.

Piktogramm: Daumen runter
  • Der Nachteil eines Werkvertrags ist, dass Auftraggeber*innen in der Regel auf das Endergebnis warten müssen und während des Arbeitsprozesses nicht wirklich Einfluss nehmen können. Für die Auftragnehmer*innen besteht das Risiko, dass die*der Auftraggeber*in Nachbesserungen einfordert oder das Werk wegen Mängeln ablehnt.  Welche Haftung und welche Gewährleistungspflichten genau nach der Fertigstellung gelten, ist für Werkunternehmer*innen entscheidend und sollte vertraglich sauber festgehalten werden.

Info: Ein Rücktritt von einem Werkvertrag ist möglich, wenn Auftragnehmende die Leistung nicht wie vereinbart erbringen und vom Auftraggebenden eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde, die ohne Ergebnis verstrichen ist.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Dienstvertrag?

Auch ein Dienstvertrag hat klare Vorteile:

  • Er bietet viel Flexibilität, da er kein konkretes Ergebnis schuldet. Insbesondere für Leistungen, die kontinuierlich erbracht werden sollen, ist er gut geeignet. Die Auftragnehmenden müssen dafür ihre Arbeitsleistung einbringen.
  • Die Kündigungsmodalitäten eines Dienstvertrags sind meist durch Fristen klar geregelt.
  • Er ist besonders für ein langfristiges Arbeitsverhältnis gut geeignet, da er die kontinuierliche Zusammenarbeit fördert und nicht nur einen einmaligen Auftrag umfasst.
  • Für Auftragnehmende gibt es kein Risiko, da sie in der Regel nicht für die Ergebnisse ihrer Arbeit haften. Insbesondere in Bereichen, in denen sich Erfolge schwer messen lassen, sind solche Verträge daher gut geeignet. Ihre Aufgabe ist einzig die ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistung.
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  • Auf der anderen Seite steht als Nachteil der Umstand, dass es für Auftraggebende keine Ergebnisgarantie gibt, wodurch das Risiko für sie höher ist. Es gibt weniger Vorgaben dafür, wie eine Leistung durchgeführt werden soll, was zu Konflikten führen kann. Einen Anspruch auf Nacherfüllung, wie sie in Werkverträgen in der Regel vorgesehen ist, gibt es bei einem Dienstvertrag nicht.

Was gilt für die Kündigung von Werkverträgen und Dienstverträgen?

Werkvertrag

Einen Werkvertrag können Auftraggeber*innen jederzeit kündigen. Auftragnehmer*innen können bei einer vorzeitigen Kündigung jedoch eine Vergütung für die bereits geleisteten Arbeiten verlangen. Bei der Ausarbeitung eines Werkvertrags sollte das Thema Entschädigung bei vorzeitiger Kündigung in jedem Fall Beachtung finden, sodass beide Parteien gut abgesichert sind.

Dienstvertrag

Ein Dienstvertrag kann in der Regel deutlich flexibler gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss sind Kündigungsfristen bereits festgelegt – handelt es sich um einen Anstellungsvertrag, gelten meist gesetzliche Fristen. Ist der Dienstvertrag von vorneherein befristet, ist eine ordentliche Kündigung oft nicht möglich – nur wenn das im Vorfeld vertraglich geregelt wurde. 

Wann wählt man einen Werkvertrag und wann einen Dienstvertrag?

Der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag ist groß. Überlegen Sie daher gründlich, welche Vertragsart Sie wählen. Schließlich hat diese Entscheidung sowohl finanzielle als auch rechtliche Konsequenzen.  

  • Wählen Sie einen Werkvertrag, wenn… Sie sich ein klar definierbares Endergebnis wünschen, das Sie kontrollieren und abnehmen können.
  • Wählen Sie einen Dienstvertrag, wenn… es sich bei der Leistung um Dienstleistungen handelt oder Tätigkeiten, die nicht direkt ein messbares Endprodukt als Ergebnis haben, wie zum Beispiel Angestelltenverträge, Beratungsleistungen oder Schulungsleistungen.   

Kennen Sie die Details der beiden Vertragsarten und haben Sie im Blick, welche Leistung Auftragnehmende genau erbringen sollen. Auf Basis dessen können Sie dann entscheiden, welche Vertragsart ausgestellt wird. 

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Dienstvertrag auch mündlich abgeschlossen werden?

Auch ein mündlicher Abschluss eines Dienstvertrags ist möglich – besser ist jedoch immer, die Modalitäten auch schriftlich in Vertragsform festzuhalten. So sind Leistungsumfang und Bedingungen klar geregelt und im Streitfall sind beide Parteien rechtlich abgesichert.

Können in einem Werkvertrag auch Teilzahlungen vorgesehen sein? 

Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen sind in Werkverträgen nicht unüblich, insbesondere, wenn es sich um umfangreiche bzw. langfristige Projekte handelt (zum Beispiel Bauvorhaben).

Wie unterscheidet sich die Haftung bei Werkverträgen und Dienstverträgen? 

Bei einem Werkvertrag haften Auftragnehmende dafür, dass das vereinbarte Ergebnis erreicht wird. Ist das nicht der Fall, müssen sie Mängel beheben oder sogar einen Schadensersatz erbringen. In einem Dienstvertrag haften Auftragnehmende nur dafür, dass die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht wird, nicht aber für das Ergebnis. Erst wenn eine Leistung fahrlässig oder mangelhaft erbracht wurde, kann ein Haftungsfall eintreten.


Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Grundzüge einer Kündigung durch den Arbeitgeber können je nach Rechtslage und Umständen variieren. Diese allgemeinen Informationen können keine professionelle rechtliche Beratung ersetzen, da sie nicht auf die individuellen Gegebenheiten eines Falls eingehen können.