
Arbeitsunfall: Das müssen Arbeitgeber wissen
Inhalt
- Das Wichtigste in Kürze:
- Was ist ein Arbeitsunfall?
- Der Wegeunfall
- Nachteile für Arbeitgeber
- Versicherungsschutz
- Wann liegt kein Arbeitsunfall vor?
- Vorgehen
- Prävention
- Relevanz des Themas
- FAQ
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Sicherheit am Arbeitsplatz geht jeden etwas an – vom Handwerk bis ins Büro. Denn Arbeitsunfälle sind ein wichtiges Thema, das nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden betrifft, sondern auch für Unternehmen Konsequenzen haben kann. Eine gute Vorbereitung hilft, im Ernstfall richtig zu handeln und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.
Für Recruiter*innen, HR-Manager*innen sowie Entscheidungsträger*innen im Personalbereich ist es unerlässlich, sich mit dem Thema Arbeitsunfall auszukennen, um im Ernstfall richtig handeln zu können und die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Definition Arbeitsunfall: Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der geschieht, während eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, während einer Dienstreise oder auf dem Heimweg von der Arbeit zählen als Arbeitsunfall.
- Was tun bei einem Arbeitsunfall? Nach den Sofortmaßnahmen und der Ersten Hilfe geht es an die Unfallanzeige beim Unfallversicherungsträger. Daraufhin wird eine Weiterbehandlung in die Wege geleitet und der Arbeitsunfall wird dokumentiert und analysiert.
- Nachteile von Arbeitsunfällen für Arbeitgeber: Im schlimmsten Fall verursachen sie – neben dem gesundheitlichen Schaden für die Verunfallten – Kosten, Personalausfälle, Störungen des Betriebsablaufs und Reputationsverlust.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit passiert und einen gesundheitlichen Schaden zur Folge hat. Zeitlich ist damit jede Art von Unfall gemeint, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit steht:
- Während der Arbeitszeit
- Auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg
- Während einer Dienstreise
Solche Unfälle stehen in der Regel unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Unfällen, die auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeitsstätte heim passieren, ist die Rede von einem Wegeunfall. Sie stellen eine besondere Art des Arbeitsunfalls dar.
Hinweis: Auch Schüler*innen, Studierende, pflegende Angehörige sowie ehrenamtlich tätige Personen sind während ihrer Tätigkeit versichert, sollte es zu einem Unfall kommen. Unfälle, die während einer Veranstaltung passieren, die vom Betrieb organisiert ist, wie zum Beispiel Betriebssport oder ein Betriebsausflug, sind ebenfalls versichert.
Der Wegeunfall als Arbeitsunfall – was ist der Unterschied?
Ein Wegeunfall ist in der Regel nicht am Arbeitsort passiert, sondern auf dem Weg dorthin oder auf dem Weg von dort weg. Die Besonderheit für den Versicherungsschutz auf diesem Weg ist, dass er nur greift, wenn die optimale bzw. kürzeste Route gewählt und von dieser nicht abgewichen wird.
Ein Unfall, wenn jemand einen Umweg fährt oder den Heimweg für einen privaten Stopp unterbricht, ist nicht mehr als Arbeitsunfall zu werten. Dennoch gibt es auch Situationen, in denen Arbeitnehmer*innen versichert sind, wenn sie von der optimalen Route abweichen:
- Kinder in die Betreuung zu bringen oder sie dort abzuholen, ist versichert, selbst wenn dadurch ein Umweg gefahren wird.
- Fahrgemeinschaften machen es nötig, den schnellsten Weg zur Arbeit zu verlassen, um Kolleg*innen mitzunehmen.
- Kommt es auf der kürzesten Route zu Unfällen, Staus oder sonstigen Behinderungen, greift bei einer Umfahrung ebenfalls der Versicherungsschutz für Wegeunfälle.
Welche Nachteile haben Arbeitsunfälle für Arbeitgeber?
Neben den möglicherweise erheblichen Beeinträchtigungen, die Arbeitnehmer*innen durch einen Arbeitsunfall erleiden, ergeben sich auch Nachteile für Arbeitgeber sowie den Betrieb.
- Kosten: Für Arbeitgeber bedeuten Arbeitsunfälle zusätzliche Kosten, die durch Ausfallzeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Kosten für Vertretungspersonal entstehen können. In besonderen Fällen können auch erhöhte Beiträge zur Unfallversicherung die Folge sein, wenn Arbeitgeber ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind und Sicherheitsvorgaben nicht erfüllt wurden.
- Störungen des Betriebsablaufs: Wenn eine Arbeitskraft plötzlich arbeitsunfähig wird, kann das die Effizienz eines Betriebes und den Arbeitsablauf beeinträchtigen. Insbesondere, wenn jemand spezialisierte Tätigkeiten durchgeführt hat oder über Expert*innenwissen verfügt, kann es schwer sein, eine Stelle zeitnah zu kompensieren.
- Reputation in Gefahr: Kommt es in einem Unternehmen häufiger zu Unfällen, kann sich das imageschädigend auswirken und das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Arbeitssicherheit beeinträchtigen. Um Mitarbeitende zu halten und neue Talente zu gewinnen, ist eine gute Reputation im Hinblick auf die Arbeitssicherheit aber notwendig.
Welcher Versicherungsschutz gilt bei Arbeitsunfällen?
Arbeitsunfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Unfallversicherungsträger wie die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften übernehmen dabei entstehende Schäden sowie die Kosten für die medizinische Behandlung. Für betroffene Personen, die entsprechend versichert sind (und dazu zählen Arbeitnehmer*innen), werden folgende Leistungen übernommen:
- Behandlungskosten bei Arzt- und Ärztinnenbesuchen
- Verletztengeld, falls eine andauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird
- Renten, falls dauerhafte Gesundheitsschäden entstanden sind
- Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Beruf
Die Berufsgenossenschaften dienen dabei als Unfallversicherungsträger und tragen die Kosten. Wenn es darum geht, Unfallanzeige zu erstatten und Mitarbeiter*innen im Falle eines Unfalls zu schützen, sind sie daher die erste Anlaufstelle. Selbiges gilt für die Unfallkassen.
Wann liegt kein Arbeitsunfall vor?
Es gibt klare Regeln, wann ein Arbeitsunfall ein Arbeitsunfall ist und wann nicht. Ausgeschlossen sind Situationen, in denen gesundheitliche Schäden ohne Einwirkung von außen eintreten. Wenn also ein*e Mitarbeiter*in am Schreibtisch sitzend einen Schlaganfall erleidet oder sich beim Aufstehen einen Hexenschuss zuzieht, dann ist der Arbeitgeber dafür nicht in die Haftung zu nehmen.
Auch der Toilettengang während der Arbeitszeit oder der Gang in die Kantine zur Mittagszeit ist nicht versichert, da diese Aktivitäten als private Aktivität gelten, auch wenn sie während des Aufenthaltes am Arbeitsort durchgeführt werden.
Ob es sich bei einem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt, muss vom Unfallversicherungsträger in jedem Einzelfall geprüft werden. Unabhängig von der Frage, wer den Arbeitsunfall zu verantworten hat, muss dann die Leistung erbracht werden.
Hinweis: Auch Schüler*innen, Studierende, pflegende Angehörige sowie ehrenamtlich tätige Personen sind während ihrer Tätigkeit versichert, sollte es zu einem Unfall kommen. Unfälle, die während einer Veranstaltung passieren, die vom Betrieb organisiert ist, wie zum Beispiel Betriebssport oder ein Betriebsausflug, sind ebenfalls versichert.

Wie ist das Vorgehen bei einem Arbeitsunfall? Das sind die 4 Schritte
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist schnelles Handeln wichtig. Doch nicht nur die zeitnahe medizinische Versorgung der verletzten Person ist relevant, sondern auch die Meldung des Unfalls und das Einhalten rechtlicher Vorgaben:
- Schritt: Hat sich ein Arbeitsunfall ereignet, müssen Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Dazu zählen die Erste Hilfe vor Ort sowie der Transport der verletzten Person zu einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin (Durchgangsärzt*innen sind Mediziner*innen, die auf Arbeitsunfälle spezialisiert sind) oder ins Krankenhaus.
- Schritt: Nun geht es an die Unfallanzeige. Schließlich sind Arbeitgeber verpflichtet, den Unfall zu melden. Das geschieht beim Unfallversicherungsträger, also üblicherweise bei der Berufsgenossenschaft. Insbesondere bei schweren Verletzungen oder wenn aus dem Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen resultiert, ist eine Unfallanzeige nötig. Üblicherweise kann die Unfallanzeige digital über das Portal der Versicherungsträger erfolgen.
- Schritt: Im nächsten Schritt wird die Schwere der Verletzung bewertet und bei Bedarf eine Weiterbehandlung in die Wege geleitet.
- Schritt: Der letzte Schritt ist die Dokumentation des Unfalls sowie eine Analyse der Unfallsituation, damit eine ähnliche Situation in der Zukunft vermieden werden kann.

Tipp: Die Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen nach dem Arbeitsunfall gemacht werden.
Prävention: Wie können Arbeitsunfälle vermieden werden?
Zu den Maßnahmen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden, gehören umfassende Sicherheitsvorkehrungen. Diese zu treffen und ein sicheres Arbeitsumfeld für Angestellte zu schaffen, ist die Pflicht von Arbeitgebern.
Zu den präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen gehören:
- Arbeitsplatzsicherheit: Eine ergonomische und sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes durch entsprechendes Mobiliar oder eine angemessene Schutzausrüstung.
- Schulungen: Regelmäßige Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit, damit Arbeitnehmer*innen für mögliche Risiken sensibilisiert werden und Verhaltensmaßnahmen im Ernstfall trainiert werden können.
- Kontrollen und Überprüfung von Maßnahmen: Die Einflüsse von Lärm oder gefährlichen Materialien, mit denen gearbeitet wird, sollten regelmäßig auf ihre Verträglichkeit bzw. Sicherheit überprüft werden.
Warum ist das Thema Arbeitsunfall für Mitarbeitende und Verantwortliche im Personalbereich so wichtig?
Arbeitsunfälle können erhebliche Auswirkungen auf das Wohl der Beschäftigten und den betrieblichen Erfolg haben. Daher sollten HR-Mitarbeiter*innen, Personalverantwortliche und Entscheidungsträger*innen im Personalbereich diesem Thema große Aufmerksamkeit schenken. Der richtige Umgang mit Arbeitsunfällen sowie deren Prävention sind essenzielle Bestandteile der Aufgaben im Personalmanagement. Arbeitsunfälle können nicht nur langfristige gesundheitliche Einschränkungen verursachen und die Lebensqualität der Betroffenen mindern, sondern auch das Ansehen eines Unternehmens negativ beeinflussen. Ein positives Unternehmensimage ist jedoch entscheidend, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Das Arbeitsschutzmanagement liegt oft in den Händen von HR-Mitarbeiter*innen, die Sicherheitsmaßnahmen koordinieren, Arbeitsunfälle melden und bei Personalausfällen für Ersatz sorgen müssen. Je weniger Arbeitsunfälle auftreten, desto mehr Zeit bleibt für andere Aufgaben, und desto reibungsloser kann der Betriebsablauf gewährleistet werden.
Eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie unterstützt Unternehmen dabei, Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können entweder intern angestellt oder extern beauftragt werden. Mit ihrem Fachwissen und ihrer Beratung tragen sie dazu bei, Risiken zu minimieren und präventive Maßnahmen zu entwickeln, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von vornherein zu vermeiden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit passiert und zu einem gesundheitlichen Schaden führt. Dazu zählen auch Wegeunfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passieren. Entscheidend ist, dass der Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Worin unterscheiden sich Arbeitsunfall und Wegeunfall?
Ein Arbeitsunfall passiert direkt bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, während ein Wegeunfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit geschieht. Bei Wegeunfällen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die kürzeste oder optimale Route genutzt wird. Abweichungen, etwa für die Kinderbetreuung, sind aber oft ebenfalls abgesichert.
Erstattet die Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall auch Sachschäden?
Nein, außer der Sachschaden ist z.B. bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen oder während des Unfalls passiert (zerbrochene Brille, zerrissene Kleidung).
Erhalten Arbeitnehmer*innen nach einem Arbeitsunfall eine Lohnfortzahlung?
Wie auch im „normalen“ Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer*innen in den ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus, zahlt der zuständige Versicherungsträger ein Verletztengeld, das als Entgeltersatzleistung dient und 80 Prozent des regulären Lohns beträgt.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer*innen nach einem Arbeitsunfall in Bezug auf eine Wiedereingliederung?
Arbeitnehmer*innen können nach einem Arbeitsunfall stufenweise wiedereinsteigen – nach dem sogenannten Hamburger Modell. Dabei werden Arbeitszeit und -belastung sukzessive wieder gesteigert, um den Weg zurück in den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Wer zahlt, wenn der Arbeitsunfall im Ausland passiert?
Ist ein*e Arbeitnehmer*in temporär für ein deutsches Unternehmen im Ausland tätig, dann besteht bei einem Arbeitsunfall im Ausland auch Versicherungsschutz über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Handelt es sich um eine langfristige Entsendung, sollte der Versicherungsschutz im Vorfeld geklärt werden, da hierfür in der Regel eine spezielle Vereinbarung getroffen werden muss.






