Verbrauch von Urlaubstagen

Die wichtigsten Informationen
Grundsätzlich regelt das Bundesurlaubsgesetz den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Von diesen Regelungen kann jedoch in Ausnahmefällen abgewichen werden, was dazu führt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Thema Urlaub immer wieder in Konflikt geraten. Lesen Sie hier, welche wesentlichen Punkte Sie bei der Urlaubsplanung im Job beachten müssen.

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

Das Bundesurlaubsgesetz gibt 24 Werktage im Jahr vor. Als Werktage gelten jedoch auch Samstage, weshalb sich der gesetzliche Urlaubsanspruch automatisch verringert, wenn der Samstag für Sie kein regulärer Arbeitstag ist.
Ausgehend von einer 6-Tage-Woche, errechnet sich Ihr Urlaubsanspruch folgendermaßen:
6 Tage x 4 = 24 Tage. Arbeiten Sie regulär 5 Tage in der Woche, haben Sie einen entsprechend niedrigeren Anspruch auf Urlaub von 5 Tagen x 4 = 20 Urlaubstage, usw. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, wie viele Stunden Sie pro Tag arbeiten. Ein Angestellter, der täglich 8 Stunden arbeitet, hat den gleichen Urlaubsanspruch, wie eine Halbtagskraft mit einer Arbeitszeit von 4 Stunden. Das Bundesurlaubsgesetz gibt lediglich die Mindestmenge an Urlaubstagen vor. Wie viele freie Tage Sie darüber hinaus bekommen, hängt von Ihrem Arbeitgeber ab.

Wie lange muss ich auf eine Urlaubsfreigabe warten?

Ist ein Urlaubsantrag eingereicht, hat der Arbeitnehmer ein Recht auf eine zügige Entscheidung über die Freigabe. Teilweise wird diese Frage im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt. Eine gesetzliche Frist gibt es hier jedoch nicht. Als Arbeitnehmer hilft im Konfliktfall einzig Hartnäckigkeit oder – als letzte Instanz – der Gang zum Arbeitsgericht. Auch hier gilt: Selbstbeurlaubung kann zur Kündigung führen.
Einmal gewährter Urlaub kann nur im Einzelfall durch den Arbeitgeber widerrufen werden, nämlich dann, wenn der Urlaub noch nicht angetreten wurde und dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen.

Kann ich selber bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme?

Der Arbeitgeber muss den Urlaub genehmigen, weshalb er letztlich am längeren Hebel sitzt. Dennoch sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander in Einklang zu bringen: Der Arbeitgeber ist nach Paragraph 7 des Bundesurlaubsgesetzes dazu verpflichtet, die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Als Arbeitnehmer müssen Sie damit rechnen, dass ein Urlaubsantrag aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden kann, beispielsweise wegen dringender anstehender Projekte oder auf Grund eines Personalengpasses.
Wichtig: Wird Ihr Urlaubsantrag abgelehnt, droht Ihnen im Falle eines eigenmächtigen Urlaubsantritts die Kündigung. Bei unlösbaren Konflikten über den Verbrauch von Urlaub ist daher das Arbeitsgericht Ihr Ansprechpartner.

Kann der Arbeitgeber vorschreiben, an welchen Tagen Urlaub genommen werden muss?

Heiligabend und Silvester zählen nicht zu den gesetzlichen Feiertagen und sind somit gewöhnliche Arbeitstage, an denen für einen freien Tag regulärer Urlaub beantragt werden muss. Wird an diesen Tagen in Ihrem Unternehmen üblicherweise nur halbtags gearbeitet, muss in der Regel auch nur ein halber Urlaubstag eingereicht werden. In manchen Betrieben ist es üblich, dass an diesen Tagen grundsätzlich nicht gearbeitet wird. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, einen bzw. einen halben Tag Urlaub zu nehmen. Informieren Sie sich hier bei der Personalabteilung, um diese Tage in Ihrer Urlaubsplanung entsprechend berücksichtigen zu können.

Wann kann Resturlaub übertragen werden?

Die Übertragung von Urlaub ins nächste Kalenderjahr ist ein klassisches Reizthema in deutschen Unternehmen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber hier nicht mitspielen. Da Ausnahmen aber bekanntlich die Regeln bestimmen, gibt es auch hier einige Besonderheiten zu beachten. So können betriebliche oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers eine Ausnahme von der Regel erforderlich machen. Kommt es soweit, muss der Urlaub allerdings bis spätestens Ende März des Folgejahres verbraucht werden. Zudem muss der Arbeitgeber zum Ende des Kalenderjahres über Resturlaub informiert werden, ansonsten kann es passieren, dass Ihre übrig gebliebenen freien Tage verfallen.

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