Bei einem Masterabschluss, der an einer Fachhochschule, einer Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung erworben wurde, ist die Akkreditierung des Studiengangs zum Zeitpunkt des Abschlusses nachzuweisen. Diplom-Ingenieur/-in (TU/TH) oder Master (m/w/d) * Abschluss als Diplom-Ingenieur/-in (TU/TH) oder Master der Fachrichtungen Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen, Umweltschutztechnik oder vergleichbaren technisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen.
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