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Sie verfügen über ein abgeschlossenes Maschinenbau-Studium – oder eine vergleichbare gewerblich-technische Ausbildung mit Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker bzw. Industriemeister (IHK Fachrichtung Metall) – sowie die abgeschlossene Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Maschinenbau-Studium – oder eine vergleichbare gewerblich-technische Ausbildung mit Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker bzw. Industriemeister (IHK Fachrichtung Metall) – sowie die abgeschlossene Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.