Besonderes Augenmerk liegt auf der Nutzungsform der Immobilien, zu denen unter anderem Einzelhandels, Produktions- und Logistikstandorte, Fachmarktzentren, Rechenzentren, Bau- und Gartenmärkte, Verwaltungsgebäude, Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Arztpraxen, Kindertagesstätten und sonstige gewerbliche Nutzungsformen zählen.
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