Bearbeitung von haushalts- und finanzrechtlichen Grundsatzthemen sowie Angelegenheiten der Schuldenverwaltung und Kreditwirtschaft, insbesondere Vollzug von Darlehen- und Kreditaufnahmen, Tilgung, Zinszahlungen - Abgeschlossene wirtschafts- oder finanzwissenschaftliche Ausbildung oder Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder ein vergleichbarer Abschluss (z.B. Verwaltungsfachwirt/in, Betriebswirt/in, Bilanzbuchhalter/in, Steuerfachwirt/in, Bankfachwirt/in)
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