Voraussetzung für die Einstellung als Umweltoberinspektoranwärter (m, w, d) ist der Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Fachhochschulstudiums oder der Bachelorabschluss (of Engineering) in einer geeigneten Fachrichtung, wie beispielsweise Bauingenieurwesen mit den Vertiefungsschwerpunkten Wasserbau oder Wasserwirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemieingenieurwesen, Technischer Umweltschutz, Umweltingenieurwesen, Ver- und Entsorgungstechnik. Inhaltliche Schwerpunkt sind die Zielsetzungen und Strategien der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes einschließlich der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Bodenschutzes und der Abfallentsorgung. Bei Übernahme erfolgt der Einsatz in einem Bereich der Abfallwirtschaft, des Immissionsschutzes oder der Wasserwirtschaft.
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