in der Kontrolle der Betriebshygiene (Umgebungskontrollen, Tupfer- und Abklatschproben, Trinkwasseruntersuchungen) und Führung des Reinigungsdienstleisters zusammen mit der Betriebsleitung sowie Organisation der internen Reinigung, der Kontrolle auf Einhaltung der Hygienerichtlinien und Durchführung von Hygiene-Schulungen, der Organisation und Kontrolle der Schädlingsbekämpfung und deren Dokumentation, Organisation und Kontrolle des externen Wäschedienstleisters, stichprobenartigen Prüfung der Rückverfolgbarkeit sowie der Rezeptureinhaltung.
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