Sie beraten Rektorat, Kanzleramt und alle Verwaltungseinheiten eigenverantwortlich in sämtlichen Rechtsfragen der Hochschule und erstellen Rechtsgutachten sowie Entscheidungsvorlagen. * Sie bearbeiten komplexe Fragen im Verwaltungsrecht und Hochschulorganisationsrecht (LVwVfG BW, VwGO, LHG BW §§ 1–20): Sie begleiten Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren, erarbeiten Klageerwiderungen und beraten zu organisationsrechtlichen Satzungen (Grundordnung, Wahlordnung, Geschäftsordnungen). * Fundierte Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Hochschulrecht (LHG BW, LVwVfG BW, VwGO) sowie im Arbeits- und Dienstrecht (BGB, KSchG, TV-L, LBG BW, LPVG BW).
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