Ihnen obliegen die Vermittlung angemessener sozialpsychiatrischer Hilfen und die Begutachtungen im Rahmen der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege sowie in Bezug auf Mehr- und Sonderbedarfe - Beratung, Betreuung und Hilfevermittlung erfolgt nicht nach einheitlichen Arbeitsvorgängen, sondern muss in jeder Einzelsituation, ob in der Sprechstunde, bei Hausbesuchen oder bei Hilfeplankonferenzen, neu beurteilt werden. Das Erkennen und Analysieren komplexer Problemlagen bei besonders schwieriger Klientel erfordert fundiertes Wissen zu Grund- und Mehrfachdiagnosen, um Einschätzungen für zielgerichtete Beratung und Hilfevermittlung bzw. Krisenintervention vornehmen zu können.
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