Alle Hoheitsaufgaben der unteren Forstbehörde im Fachbereich Waldwirtschaft - bspw.: Stellungnahmen TÖB, Stellungnahme/Prüfung/Ergänzung für dauerhafte oder befristete Waldumwandlungen inkl. Überwachung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, Erteilung Forstrecht, Genehmigungen für organisierte Veranstaltungen im Wald, Erlass forstaufsichtlicher Anordnungen, Anordnung von Forstschutzmaßnahmen, Genehmigungen/ Stellungnahmen bezüglich beantragten Waldteilungen, Beurteilungen/Stellungnahmen nach dem ASVG bei Grundstücksverkäufen * Alle Hoheitsaufgaben der unteren Jagdbehörde (direkt der Dezernatsleitung unterstellt) - bspw.: Hauptverantwortlich für Jagdscheinerteilung / Jagdscheinversagung und damit zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen, Vorbereitung der Sitzungen der unteren Jagdbehörde, Überprüfung und Genehmigung von Satzungen der Jagdgenossen
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