Bei nicht erfolgter Beschlussfassung gilt eine Wochenarbeitszeit von 30,50 Stunden. der Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit, * selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, Eigeninitiative, gute Auffassungsgabe, * einen hohen Grad an Arbeits- und Gestaltungsfreiheit, den Sie mit Ihrer Eigenständigkeit effizient auszufüllen wissen, * flexible Arbeitszeiten sowie Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege, * 5-Tage-Woche mit der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten,
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