Das Prüfen der technischen Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (ehemals UVV) wie beispielsweise Hebebühnen, Rolltore, etc. rundet Ihr Aufgabengebiet ab. * Wir bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit an einer Aus- oder Weiterbildung im Bereich der Prüfung der technischen Arbeitsmittel (gemäß Betriebssicherheitsverordnung) über TÜV Rheinland teilzunehmen. * Abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf als Gesell*in / Meister*in oder ggfs. Facharbeiter*in (z. B. Elektroinstallateur*in, Elektromechaniker*in, Elektromaschinenbauer*in, Elektroanlagenmonteur*in, Mechatroniker*in, Energieelektroniker*in, Elektromaschinenmonteur*in, Elektroniker*in) * Erfahrung beim Prüfen von technischen Betriebsmitteln und Kenntnisse der Mess- und Prüftechnik wünschenswert
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