Die Ausbildung qualifiziert für die Laufbahn des technischen Dienstes in der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst). Zu den Aufgaben gehören die Erteilung von Genehmigungen, die Überwachung der Einhaltung von Auflagen bei technischen Anlagen und auch die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden im Hinblick auf Lärm, Gerüche oder anderen Beeinträchtigungen. Voraussetzung für die Einstellung als Umweltoberinspektoranwärter (m, w, d) ist der Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Fachhochschulstudiums oder der Bachelorabschluss (of Engineering) in einer geeigneten Fachrichtung, wie beispielsweise Bauingenieurwesen mit den Vertiefungsschwerpunkten Wasserbau oder Wasserwirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemieingenieurwesen, Technischer Umweltschutz, Umweltingenieurwesen, Ver-
mehr