Voraussetzung:Der Bewerber muss eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Dauer von mindestens 2,5 Jahren in einem Ausbildungsberuf der Branchen nachweisen, der den o. g. Voraussetzungen entspricht (z.B. Gewässerunterhaltung/Wasserbau, Agrarservice, Land- und Baumaschinentechnik) und im Besitz eines Führerscheinklasse BE und T oder CE sein. Wünschenswert sind Erfahrungen im Bedienen von Gewässerunterhaltungstechnik und die Befähigung zum Umgang mit der Motorsäge und dem Freischeider. Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Böschungspflaster, Renaturierung, Wasserbau, Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Entwässern, Nutzfahrzeugtechnik, Flussregelungsbauwerke herstellen, instand halten, Ufersicherungen herstellen und instand halten, Deichbau, Erdbewegungsarbeiten, Fahrzeugsysteme-Mechatronik, Uferbauwerke herstellen und instand halten
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