Die Kernaufgaben des Sozialdienstes im geschlossenen Strafvollzug umfassen die fachliche Diagnostik, Beratung, Behandlung und Betreuung sowie die Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfen in den unterschiedlichen Vollzugsphasen, insbesondere Durchführung von Aufnahmegesprächen, Mitwirkung bzw. Folgeentscheidung bei Gewährung von Vollzugslockerungen, Vorbereitung von oder Mitwirkung bei allen in diesem Zusammenhang entstehenden Verwaltungsangelegenheiten. - Kenntnisse der Rechtsvorschriften sowie der hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften auf dem Gebiet des Sozialrechts (SGB II, SGB III, SGB IX, SGB XII), des Strafvollzuges und der Strafrechtspflege bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen - möglichst Berufserfahrung im JustizvollzugPersönliche Voraussetzungen:- Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit
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