Sollten Sie einen der folgenden Abschlüsse haben und Punktionserfahrung nachweisen können, zögern Sie nicht, sich ebenfalls zu bewerben - Ausnahmen sind möglich: operationstechnischer Assistent, Pflegefachfrau / , , Medizinisch-Technischer Laborassistent, Ärzte ohne Approbation nach EU-Recht oder Ärzte ohne Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung mit abgeschlossener medizinischer Fachsprachprüfung
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