Sie sind staatlich anerkannte*r Erzieher*in, haben Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Erziehungswissenschaft oder Heilpädagogik studiert — oder bringen eine vergleichbare, nach Berliner Fachkräftegebot anerkannte Qualifikation mit. Das ist keine Floskel, sondern eine Arbeitshaltung, die sich in jedem Dienstübergang, jedem Fallgespräch und jeder Berichtsseite zeigt. Das ist unser Arbeitsgegenstand. Sie beobachten genau, dokumentieren präzise und arbeiten im Team an der Frage, die hinter jedem Fall steht: Was braucht dieses Kind, damit es weitergehen kann? Sie arbeiten mit dem RSD, dem Berliner Notdienst Kinderschutz, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Kitas, Schulen, Familiengerichten — manchmal im Konflikt, immer im Auftrag des Kindes. Sie arbeiten nach § 8a SGB VIII, dem Schutzkonzept des Hauses und Ihrem fachlichen Gewissen.
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