sozialmedizinische Assistent*innen bzw. Dabei handelt es sich jeweils um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden. * Mitwirken bei Projekten, Netzwerkarbeit sowie Präventionsmaßnahmen. * Die Ausbildung zur sozialmedizinischen Assistentin* bzw. zum sozialmedizinischen Assistenten*. * Darüber hinaus bringen Sie, sofern Sie die Ausbildung zur* bzw. zum* Sozialmedizinische*r Assistent*in bisher nicht abgeschlossen haben, die Bereitschaft mit, diese zu absolvieren. * flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, * gute Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Weiterentwicklung, insbes. die Ausbildung zur* bzw. zum* sozialmedizinische*r Assistent*in, * leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 TVöD, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur* bzw. zum* ...
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