Ggf Durchführung von weiteren Prüfungen in den Bereichen Herstellung von Druckgeräten sowie Werkstoffen und Halbzeugen bzw. der Schweißtechnik. o Schweißbetriebe gem. o Hersteller im Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (CPR), insbesondere für Tragwerke (EN 1090), metallische Grundwerkstoffe sowie Schweißzusatzwerkstoffe (EN 13479), * Sie haben ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften mit der Fachrichtung Maschinenbau, Werkstofftechnik, Konstruktionstechnik, Bauingenieurwesen, bzw. einen vergleichbaren Studiengang. * Eine Zusatzqualifikation als Schweißfachingenieur/ Schweißtechniker ist wünschenswert
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