• Leitung des Wohnbereiches • abgeschlossene Ausbildung als Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, bzw. Kinderkrankenpfleger, immer mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, evtl. mit einer Weiterbildung zur Leitenden FachkraftAnforderungen an den Bewerber: Erweiterte Kenntnisse: Stations-, Wohnbereichsleitung (Altenpflege), Altenpflege
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